Foto-, Film- und Audioaufnahmen und Abbildungen von Kunstwerken
Zu privaten Zwecken ist das Fotografieren ohne Blitz in der Ausstellung OUT OF THE BOX gestattet. Blitze, zusätzliches Licht, Stative, Selfie-Sticks und sonstige Aufbauten dürfen nicht verwendet werden.
Das Fotografieren in den Lagerräumen ist nach wie vor nicht gestattet.
Für gewerbliche oder redaktionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen ist eine schriftliche Genehmigung des Schaulagers erforderlich. Bitte kontaktieren Sie hierfür im Vorfeld Ihres Besuchs unsere Kommunikationsabteilung unter mediaservice@schaulager.org
Ohne vorausgehende Genehmigung durch das Schaulager ist die kommerzielle Nutzung aller Aufnahmen ebenso wenig gestattet wie die Verwendung zusätzlicher Lichter (Blitz, Videoleuchten), Stative, Selfie-Sticks und sonstiger Aufbauten.